Irrfahrt in die "demokratische" Willkür?

23. April 2009 | Von Benny Blatz | Kategorie: Blog

Hickhack und Willkür bei den Gesellschafterverträgen der städtischen Unternehmen

Nun hat man also die Lösung des vermeintlichen CDU-Problems entdeckt? In mühseeliger Kleinarbeit strickten die Netzwerker der schwarzen lokalen Politikszene, vielleicht unter fachkundiger Beratung einschlägig bekannter Rechtsartisten, die neuen Gesellschafterverträge für die kommunalen Unternehmen. Wieder einmal versucht man, gefühltes (Un-)Rechtsempfinden durch konstruierte Mehrheiten zu demokratisieren und nähert sich dabei rasant der blanken Willkür.

In der letzten Hauptausschusssitzung standen die neuen Gesellschafterverträge der städtischen Unternehmen, deren Anpassung die neue Kommunalverfassung notwendig machte, zur Debatte. Dabei ging es aber gar nicht mehr um die mögliche Beteiligung der Abgeordneten an den Entscheidungen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen, sondern vielmehr um die geziehlte Verhinderung einzelner, vermeintlich unliebsamer, Abgeordneter. Durch völlig willkührliche Bestimmungen sollen hier ehemalige leitende Beschäftigte und, erst recht jeder Rechtsgrundlage entbehrend, “titulierte” Kunden der kommunalen Gesellschaften aus Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen ausgeschlossen werden.

Es ist grotesk, dass sich Bürgermeister Dr. Schulze allen Ernstes zu solch schlimmen Verrenkungen hinreißen lässt und eindeutig zu erkennende persönliche Niedertracht einzelner Abgeordneten zum Inhalt seiner Verwaltungsarbeit macht. Herr Bürgermeister, übernehmen Sie endlich wieder das Ruder und schicken Sie Ihren selbsternannten Hilfskapitän von der Brücke!

Herr Dr. Schulze, ich fordere Sie auf, die rechtlich unhaltbaren Gesellschafterverträge zu kassieren und die Diskriminierung von einzelnen Stadtverordnten zu unterbinden! Die Dauer einer Karenzzeit ist im GmbH- bzw. Aktiengesetz eindeutig geregelt, daran sollte man sich auch in Spremberg halten. Ein Ausschluss von Abgeordneten aus Gründen, die IHRE Partei in der Vergangenheit verschuldet hat, ist nicht nur moralisch sondern auch juristisch ein gewagtes Kunststück. Der schäbige Makel der vorgeschlagenen Verträge fällt auf den Rathauschef zurück. Verhindern Sie dies!?!

Unserem in der Bevölkerung sehr beliebten und auch von mir geschätztem “Alterspräsidenten” und Alt-Bürgermeister, der mit seiner Stimmenflut für die immer gleichen Gesichter unter den bekannten CDU-Netzwerkern sorgt, sollte spätestens jetzt bewusst werden, dass hier Demokratie durch Willkür (unter Zuhilfenahme seiner Stimmen bei der letzten Wahl) ersetzt werden soll. Herr Wochatz, rufen auch Sie ihre Partei zur Besinnung auf demokratische Spielregeln und den fairen und gleichrangigen Umgang mit den anderen Abgeordneten auf!

Benny Blatz I April 2009

Artikel in der LR zu dem Thema: LESEN

Bildquelle: Andreas-Zöllick von pixelio.de

Update: Zwischenzeitlich wurden die Gesellschafterverträge durch das Rechtsamt der Stadt “korrigiert”. Was die “christlichen” Netzwerker aber nicht davon abhielt, statt ggf. rechtswidriger Gesellschafterverträge, nun einfach entsprechende Beschlussvorlagen mit Selbstbindungsgehalt per Mehrheiten durchzusetzen. Gegen die Stimmen der SPD-FDP-Pro Georgenberg / Slamen Fraktion und gegen die Stimmen der Linken zog die CDU mit dem kleinen (Koalition-) Partner BS-VS-SPB-Land und den beiden Einzelakteuren die offenbar zuvor gut abgestimmte Aktion durch. Spremberger Bürger als letztendliche Eigner der Unternehmen sind nun weitesgehend in der Kontrolle beschränkt und nur ein ausgewählter Kreis von wenigen Abgeordneten wird zukünftig kontrollierend oder ggf. notwendig steuernd in die Arbeit der kommunalen Unternehmen eingreifen können. Leider.

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